REGELN
Die Verbraucherzentrale hat recht
Sie rät, unbekannte Ankäufer nicht in die Wohnung zu lassen. Dieser Rat ist
gut, und wir widersprechen ihm nicht — wir beantworten ihn mit acht Regeln, an denen Sie
uns messen können.
- Der Termin geht von Ihnen aus
- Wir vereinbaren einen Hausbesuch erst, nachdem Sie angerufen oder geschrieben haben.
Keine Kaltakquise, keine Rückrufe „nur zur Erinnerung", kein Vorschlag von uns.
- Nachprüfbar — Sie kennen unsere Nummer, wir Ihre erst danach.
- Ein Wort, das nur Sie und wir kennen
- Bei der Terminvereinbarung suchen Sie sich ein Wort aus: Straßenname, Hundename,
Lieblingskuchen. Wir notieren es auf dem Terminzettel und nehmen ihn mit.
- Nachprüfbar — Wir sagen es, bevor Sie öffnen. Stimmt es nicht, öffnen Sie nicht.
- Der Ausweis kommt, bevor Sie fragen
- An der Tür halten wir unaufgefordert den Personalausweis hin und legen eine Karte mit
der Ladennummer dazu. Sie müssen nicht darum bitten.
- Nachprüfbar — Rufen Sie im Laden an: 05121 8754300.
- Wir kommen grundsätzlich zu zweit
- Zwei Personen, beide Namen nennen wir vorher am Telefon. Niemand von uns geht allein
durch Ihre Wohnung; wir bleiben zusammen an dem Tisch, an den Sie uns setzen.
- Nachprüfbar — Zwei angekündigte Namen, zwei Ausweise.
- Holen Sie jemanden dazu
- Tochter, Nachbar, Betreuerin: Eine Vertrauensperson am Tisch ist uns ausdrücklich recht.
Wir legen den Termin gern so, dass jemand Zeit hat — vier Augen sehen mehr als zwei.
- Nachprüfbar — Wir fragen am Telefon von uns aus danach.
- Alles bleibt auf dem Tisch
- Wir sichten Stück für Stück in Ihrem Blickfeld und wiegen mit der Anzeige zu Ihnen.
Soll etwas zur genaueren Prüfung mit in die Werkstatt, steht es einzeln auf einem
Abholschein.
- Nachprüfbar — Nichts wandert in eine Tasche, ohne dass es auf Papier steht.
- Der Besuch kostet nichts
- Fahrt, Zeit und Einschätzung sind kostenfrei, auch wenn wir uns nicht einig werden. Für
ein einzelnes Schmuckstück fahren wir allerdings nicht los; dafür lohnt der Weg für
keinen von uns beiden.
- Nachprüfbar — Auf dem Beleg gibt es keine Position für Anfahrt.
- Beleg auf Papier, mit Rückgabedatum
- Sie erhalten einen Beleg mit Datum, Beschreibung, Gewicht, Feingehalt und Betrag. Dazu
tragen wir ein Datum ein, bis zu dem Sie den Ankauf rückgängig machen können — eine
freiwillige Zusage von uns, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Nachprüfbar — Das Original bleibt bei Ihnen, der Durchschlag bei uns.
Diese acht Punkte dürfen Sie bei jedem Ankäufer verlangen, nicht nur bei
uns. Als Prüfliste für unterwegs stehen sie unter
Seriösen Goldankauf erkennen; warum
beim Ankauf überhaupt ein Ausweis nötig ist, steht unter
Ausweispflicht und Beleg.